In gut fünf Wochen entscheiden die Einwohner von Teterow über die berufliche Zukunft von Bürgermeister Andreas Lange (parteilos). Beim Bürgerentscheid am 3. Juli haben sie darüber zu befinden, ob Lange auch künftig der Bürgermeister der Bergringstadt sein soll oder auch nicht. So richtig die Runde machen soll es aber offenbar nicht, dass die Stadt vor so einer richtungsweisenden Entscheidung steht. In der aktuellen Ausgabe des Teterower Amtsblattes, das Anfang der Woche in allen Haushalten landete, wird nicht mit einer Silbe erwähnt, dass ein so wichtiger Wahlgang bevorsteht. Warum, das erklärt die für den Entscheid verantwortliche Rathausmitarbeiterin Ricarda Martens. In der Hauptsatzung der Bergringstadt sei geregelt, dass amtliche Bekanntmachungen ausschließlich über die Internetseite www.teterow.de erfolgen. Dort werde in den nächsten Tagen auch die Bekanntmachung zum Bürgerentscheid veröffentlicht. Die Stadt handle also nach Recht und Gesetz, sagt sie.
Allerdings besagt die Hauptsatzung nicht, dass es verboten wäre, über so eine wichtige Abstimmung auch im Teterower Amtsblatt zu informieren. Schließlich wurden hier in der Vergangenheit auch schon Bundes- und Landtagswahlen in aller Ausführlichkeit angekündigt. Warum das nun bei einem Bürgerentscheid, der die Stadt unmittelbar betrifft und den es in der Form noch nie gegeben hat, nicht möglich ist, fragt sich so mancher in der Bergringstadt. Schließlich ist im Teterower Bekanntmachungsblatt auch Platz – wie in der aktuellen Ausgabe nachzulesen – für die Ankündigung des nächsten Hähnewettkrähens beim Rassegeflügelzuchtverein und einen bebilderten Beitrag über die schon einige Wochen zurückliegende Osterfeier in der Kindertagesstätte „Storchennest“. Und die ist noch nicht einmal in Teterow, sondern in Großen Luckow beheimatet. Verantwortlich für den amtlichen und redaktionellen Teil der Rathauszeitung ist übrigens der Bürgermeister selbst. Gegenüber CDU-Fraktionschef Matthias Hantel habe Lange unmissverständlich erklärt, dass die Bekanntmachung nicht im Amtsblatt veröffentlicht wird. Hantel findet dafür harte Worte: „Es ist absolut unakzeptabel, wie ein ehemaliger Kommunist, wie es Andreas Lange nun mal war, mit Demokratie umgeht. Egal, wie der Bürgerentscheid am 3. Juli ausgeht, die Hauptsatzung wird danach auf jeden Fall von der Stadtvertretung geändert“, kündigt er an.
Für den Bürgerentscheid am 3. Juli hatten Teterows Stadtvertreter vor zwei Wochen mit großer Mehrheit votiert. Gegen Andreas Lange steht unter anderem der Vorwurf der Protokollfälschung und Veruntreuung von Steuergeldern im Raum. Gegen den Rathauschef sind zwei Anzeigen bei der Staatsanwaltschaft in Rostock anhängig. Lange hat die Vorwürfe bislang weder bestätigt noch dementiert, aber erklärt, dass die Vorgänge mittlerweile verjährt seien. Viele Stadtvertreter bewerten das als indirektes Eingeständnis. Unabhängig von der strafrechtlichen Relevanz sehen die Abgeordneten den Bürgermeister zudem in der moralischen Verantwortung für sein offenbar unrechtmäßiges Handeln.
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