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Vor den Testzentren stehen die Menschen wieder Schlange, die Gesundheitsämter haben alle Hände voll zu tun und die Corona-Warn-App zeigt bei immer mehr Menschen ein "erhöhtes Risiko" an. Das Coronavirus hat Deutschland wieder voll im Griff.
Auch das Robert-Koch-Institut bestätigt einen Anstieg der Corona-Neuinfektionen. Am Mittwochmorgen erreichte die Zahl einen neuen Höchstwert mit einer Inzidenz von 1607,1. Am Vortag hatte sie noch 1585,4 betragen und vor einer Woche noch 1293,6. Der Wert beziffert die Zahl der Neuansteckungen pro 100.000 Einwohner im Zeitraum von sieben Tagen.
Ursprünglich sollten ab 20. März sämtliche "tiefgreifende" Corona-Maßnahmen wegfallen. Doch die ersten Bundesländer wollen 3G, 2G und 2G-Plus im öffentlichen Leben beibehalten. Es tritt eine sogenannte Übergangsphase ein, die bis 2. April gelten soll. Die Lage könnte dann noch einmal neu bewertet werden.
Überall dort, wo die 3G, 2G- oder 2G-Plus-Regel gilt, rückt auch die Gültigkeit der Nachweise in den Fokus.
Wer genesen ist, verliert seinen Immun-Status in Deutschland sechs Monate oder 180 Tage nach dem positiven Testergebnis.
Wer grundimmunisiert ist, also lediglich zwei Impfungen erhalten hat, verliert seinen Status nach neun Monaten (270 Tage).
Geboosterte Personen (also mit Drittimpfung) gelten unbefristet als "geboostert".
Wann Ihr Status abläuft, sehen Sie über unsere Rechner, die Sie hier finden:
Ermitteln Sie mit diesem Rechner, wann Ihre Corona-Impfung ihre Gültigkeit verliert.
Weil nun immer mehr Bundesländer von der Übergangsphase Gebrauch machen, gilt auch, dass die kostenlosen Bürgertests bis mindestens 2. April bleiben. Wer sich testen lassen will, kann das weiterhin kostenlos mittels Antigen-Schnelltest in Apotheken, Testzentren oder in Arztpraxen tun.
Baden-Württemberg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Bayern: Übergangsphase gilt bis 2. April. Jahrmärkte und Volksfeste werden ab 20. März erlaubt. Kapazitäts- und Personenobergrenzen sowie die Sonderregeln für Gottesdienste fallen weg. Ab 21. März gilt keine Maskenpflicht am Platz an Grund- und Förderschulen.
Berlin: Übergangsphase gilt bis 31. März. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Brandenburg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Bremen: Die Schutzmaßnahmen gelten bis zum 2. April weiter. Es sind keine Lockerungen geplant.
Hamburg: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Hessen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Mecklenburg-Vorpommern: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Foto: Bernd Weißbrod/dpa
Nordrhein-Westfalen: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März wohl keine Lockerungen geplant.
Niedersachsen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Rheinland-Pfalz: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Saarland: Übergangsphase gilt bis 31. März. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Sachsen: Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich fallen ab 20. März weg. Bei Veranstaltungen soll es keine Begrenzung der Kapazität geben. Weitere Öffnungen ab 2. April möglich.
Sachsen-Anhalt: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März keine Lockerungen bekannt.
Schleswig-Holstein: Übergangsphase soll möglicherweise bis 2. April gelten. Es sind ab 20. März keine Lockerungen bekannt.
Thüringen: Übergangsphase gilt bis 2. April. Ab 20. März sind keine Lockerungen geplant.
Der Beitrag erschien auch bei Focus Online.
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